Wer recht hat, soll Recht bekommen

DGB-INFO [] Gewerkschaftliche Informationen [] Wer recht hat, [] soll Recht bekommen [] Gewerkschaftsmitglieder haben grundsätzlich Anspruch auf Rechtsschutz. Dieser lapidare Satz bedeutet: Alle Mitglieder können kostenlose Rechtsauskünfte und kostenlose Prozeßvertretung ihrer Gewerkschaft erhalten....

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Bibliographic Details
Main Authors: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand, Abteilung Angestellte und Werbung/Medienpolitik, Peute-Druck, Hamburg
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: ca. 1976
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/5F3174CE-0F49-4A10-885C-A335D3204BFA
Description
Summary:DGB-INFO [] Gewerkschaftliche Informationen [] Wer recht hat, [] soll Recht bekommen [] Gewerkschaftsmitglieder haben grundsätzlich Anspruch auf Rechtsschutz. Dieser lapidare Satz bedeutet: Alle Mitglieder können kostenlose Rechtsauskünfte und kostenlose Prozeßvertretung ihrer Gewerkschaft erhalten. In allen Fragen aus dem Arbeits- und Dienstverhältnis, der Sozialversicherung sowie in Versorgungs- und Sozialhilfesachen. [] Rechtsschutz - das sind [] 16 000 Mark Gehaltsnachzahlung [] Am 1. April 1975 verlor das Mitglied der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, Werner H., seinen Arbeitsplatz. Die Gewerkschaft klagte für ihn. Werner H. hatte recht und bekam Recht. In der ersten Instanz. [] Der Arbeitgeber legte später Berufung ein. [] Die zweite Instanz, das Landesarbeitsgericht, bestätigte das erste Urteil. Ergebnis: [] y" Werner H. wurde weiterbeschäftigt und erhielt rund 16000 Mark Gehaltsnachzahlung [] Gleichgültig, ob es sich um eine Beratung, zum Beispiel in einer Arbeitsvertrags- oder Rentenfrage, handelt oder ein notwendiger Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber oder einem Versicherungsträger durchzustehen ist, Gewerkschaftsmitglieder werden kostenlos beraten, die Gewerkschaft übernimmt in der Regel alle Kosten eines Verfahrens. [] Rechtsschutz - das ist eine erstrittene Rentenzahlung [] Eine Verkäuferin zog sich bei einem Sturz eine schwere Achillessehnenverletzung zu, die zu einer dauernden Erwerbsminderung führte. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Zahlung einer Rente SSV mit dem Hinweis, es habe eine Vorschädigung der Sehne bestanden. Die Verkäuferin klagte durch ihre Gewerkschaft. Das Urteil! [] Der Unfall wird als Arbeitsunfall anerkannt, es muß Rente gezahlt werden. Um diesen Prozeß zu bestreiten, mußten ärztliche Gutachten erstellt werden. Die Kosten dafür übernahm die Gewerkschaft. Niemand kann sicher sein, daß es in seinem Berufsleben nie zu einer Streitfrage kommen wird, daß eine Zulage gestrichen wird, eine Versetzung oder Umgruppierung erfolgt. Niemand ist sicher vor den Folgen von Rationalisierung und Automation: Vor einer Kündigung oder Änderungskündigung. [] Gewerkschaftsmitglieder sind sicher, daß sie Recht bekommen, wenn sie recht haben. [] Angestellte im DGB-gemeinsam erreichen wir mehr. [] Wer recht hat, soll Recht bekommen [] Rechtsschutz - das ist die weitere Zahlung einer Leistungszulage [] Seit vielen Jahren erhielt eine Angestellte eine freiwillige übertarifliche Leistungszulage. Plötzlich teilte ihr der Arbeitgeber mit, er werde künftig diese Zulage nicht mehr zahlen. [] Die Gewerkschaft klagte und gewann den Prozeß. Die übertarifliche Leistungszulage erhält die Angestellte noch heute. [] 83 000 Rechtsschutzfälle im Arbeitsund Sozialrecht - das ist die Bilanz der Rechtsschutzstellen des Deutschen Gewerkschaftsbundes 1975. Hinzu kommen die vielen Tausend Vertretungen von Gewerkschaftsmitgliedern vor Gerichten, die die einzelnen Gewerkschaften des DGB übernehmen. Hinzu kommen die unzähligen Beratungen. Allein die Gewerkschaft HBV gibt pro Jahr rund 100 000 Rechtsauskünfte. [] Rechtsschutz - [] das sind vier Wochen Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit [] Ein Buchhalter quetschte sich die Finger, als er in der Freizeit sein Auto reparierte. Vier Wochen lang konnte er deshalb nicht arbeiten. Der Arbeitgeber verweigerte die Fortzahlung des Gehalts mit der Begründung, daß ein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung nur dann bestehe, wenn ein Arbeitnehmer unverschuldet arbeitsunfähig geworden sei. In diesem Fall läge Selbstverschulden vor. Mit Hilfe seiner Gewerkschaft klagte der Buchhalter vor dem Arbeitsgericht. Und das Arbeitsgericht gab ihm recht. Der Arbeitgeber mußte für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Gehalt zahlen. Die Zahl der Rechtsschutzfälle, die die Gewerkschaften des DGB für ihre Mitglieder übernehmen und die der DGB mit seinen Rechtsstellen erledigt, steigt. Das liegt an der Vielfalt immer neuer und schwieriger Rechtsprobleme. Das liegt daran, daß neue Gesetzesvorschriften oft falsch ausgelegt werden. Aber auch eine angespannte Wirtschaftslage läßt die Zahl der Gerichtsverfahren nach oben schnellen. [] Der Rechtsschutz des DGB und seiner 16 Gewerkschaften ist eine der vielen Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder. Die Ergebnisse dieser Leistung können sich sehen lassen. [] Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, Düsseldorf, Abt. Angestellte und Werbung/Medienpolitik. Verantwortlich: Günter Stephan. Druck: Peute-Druck, Hamburg.
Published:ca. 1976