Summary: | Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Handschriftliche Bemerkung quer über das Flugblatt: N 177
Landarbeiter! Melker! Kolleginnen und Kollegen! [] [] Die Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft war die erste Organsisation, die nach dem Zusammenbruch die Interessen der Landarbeiter im ganzen Land Niedersachsen konsequent wahrgenommen hat. Dem niedersächsischen "Landvolk" wurde die Tätigkeit der Gewerkschaft im Interesse der Landarbeiter unbequem, der beste Beweis, daß wir aus der schwierigen Situation auf dem Land das Beste für Euch herausgeholt haben. Das "Landvolk" glaubte nun, uns den Wind aus den Segeln nehmen zu können, indem, es einen sogenannten land- und forstwirtschaftlichen "Arbeitnehmerverband" schuf. Dieser Verband gab vor, auch eine Gewerkschaft zu sein. Dieser sogenannte "Arbeitnehmerverband" hat sogar hier und da einige Tarife abgeschlossen, was ja in Wahrheit nichts anderes bedeutet, als daß das "Landvolk" mit sich selbst Tarife abgeschlossen hat. [] Inzwischen ist festgestellt worden: [] Der land- und forstwirtschaftliche "Arbeitnehmerverband" erhielt erhebliche finanzielle Zuwendungen vom "Landvolk" und erhält sie wahrscheinlich heute noch; Arbeitgeberverband, Landvolkverband und "Arbeitnehmerverband" haben am 22. August in Hildesheim den gemeinsamen Kampf gegen die Gewerkschaften beschlossen, um "das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herzustellen"; in mehreren Orten sitzen "Landvolk", Arbeitgeberverband und dieser "Arbeitnehmerverband" einträchtig zusammen in einem Hause. Damit ist eindeutig erwiesen: der land- und forstwirtschaftliche "Arbeitnehmerverband" ist eine von den Arbeitgebern abhängige und finanzierte Organisation. Darum ist dieser "Arbeitnehmerverband" keine tariffähige Organisation. Auch der Bundesminister für Arbeit stellt in einem Gutachten fest, daß der land- und forstwirtschaftliche "Arbeitnehmerverband" keine Tariffähigkeit besitzt, "weil er sich der Arbeitgeberseite auf Grund der in der Vergangenheit erhaltenen finanziellen Unterstützungen verpflichtet fühlt". Das heißt also: Der "Arbeitnehmerverband" kann keine Tarife abschließen. [] [] Landarbeiter- und Melker-Kollegen! [] [] Der "Arbeitnehmerverband" kann Eure Interessen nicht wahrnehmen. Ihr habt keinen Rechtsanspruch auf Euren Tariflohn vor den Arbeitsgerichten. Wer dem land- und forstwirtschaftlichen Verband angehört, ist rechtlos! [] Aber unsere Organisation erkämpfte im 2. Quartal 1951 in 374 Vergleichen 41072,81 DM und in 140 Prozessen vor dem Arbeitsgericht 31503,73 also insgesamt 72576,54 DM für die Kollegen in Niedersachsen. Das sind Lohngelder, die man Euch vorenthalten wollte. Darum gibt es für Euch nur eins: Stärkt die Gesamtfront der niedersächsischen Landarbeiter und werdet Mitglied der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, die allein Eure Interessen wahrnehmen kann. [] [] Verantwortlich: [] Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft [] Landesbezirk Niedersachsen, Hannover, Wilhelmstraße 14 [] [] Druck: Hannoversche Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H., Hannover
|