Summary: | Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; mit Stempel versehen: "Eigentum der SPD"
schwarz auf weiß [] 1'66 [] Notstandsrecht ohne Not? [] "Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärt im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffs gegen die Deutsche Demokratische Republik oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand. [] Der Verteidigungszustand wird durch den Vorsitzenden des Staatsrates der Republik verkündet. Die Verkündung ist an keine Form gebunden. Der Staatsrat der Republik kann in Wahrnehmung seiner Rechte aus dem Artikel 106 der Verfassung für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Verteidigung der Republik abweichend von der Verfassung regeln." [] So lautet wörtlich der Paragraph vier des "Verteidigungsgesetzes" der sowjetisch besetzten Zone. Dem Staatsrat, dessen Vorsitzender Walter Ulbricht ist, werden alle Vollmachten gegeben, "im Falle der Gefahr" nach eigenem Gutdünken zu handeln. Eine Zustimmung der sowjetzonalen Volkskammer zu dieser "abweichenden Regelung" ist weder vorgesehen noch wird sie benötigt. [] Das Parlament ist praktisch ausgeschlossen, sobald der "Verteidigungszustand" durch Walter Ulbricht verkündet worden ist. [] Daß die in dem Verteidigungsgesetz bestimmten Maßnahmen auch in Friedenszeiten eingeleitet werden können, ging aus einer Rede hervor, die der sowjetzonale Verteidigungsminister bei der Einbringung des dann einstimmig verabschiedeten Gesetzes vor den Abgeordneten der Volkskammer hielt. Unter anderem führte er aus: [] "Im vorliegenden Gesetzentwurf sind alle jene grundlegenden Bestimmungen niedergelegt, die es uns ermöglichen, sowohl in Friedenszeiten wie auch im Verteidigungsfall die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze unseres Vaterlandes durchführen zu können." [] Die "erforderlichen Maßnahmen" haben wir kennengelernt: Stacheldraht, Minenfelder, Mauer - [] Über Diktaturen - und erst recht über Ulbricht - brauchte man sich nicht zu unterhalten. Jedoch gibt es immer noch genügend naive Gemüter, Phantasten, Wunschdenker und Träumer, die jeder Illusion willig nachlaufen, ganz gleich ob sie sich unter dem Deckmantel "Koexistenz" oder sonstigen wohlklingenden Schlagwörtern verbirgt. [] Es sind die gleichen Phantasten, die die primitive und zugleich makabre Behauptung aufstellen, daß eine auf der Grundlage unserer rechtsstaatlichen Demokratie gemeinsam von allen im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien zu erarbeitende Notstandsverfassung die Wiedervereinigung verhindere. [] Dieses Argument, das die Gegner jeglicher Notstandsregelung gern ins Feld führen, kann man nur als verleumderisch bezeichnen. [] Es war Herbert Wehner, der stellvertretendeVorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der am 26. Mai 1966 vor dem Deutschen Bundestag erklärte: [] "Für mich war es und ist es immer wieder, wenn ich es sehe, eine besonders bedrückende Sache. Ich erinnere mich daran, an einer der schlimmsten Stellen der Zonengrenze, in der Nähe von Coburg, gibt es an einer Stelle, an der man vorbeifahren muß und beinahe den Stacheldraht streift, auf der anderen Seite hinter dem Stacheldraht und vor dem Minengürtel riesige Tafeln, wie für lange Jahre gemacht, auf denen steht: "Notstandsgesetze sind das Ende der Demokratie". [] Ich will damit denen, die, wie sie sagen, Angst haben vor Notstand hier und heute - es wird ja auch von Philosophen in Büchern begründet und dann in Spiegeln wiedergegeben -, nicht unterstellen, daß sie etwas mit dieser schrecklichen, teuflischen Auslegung auf diesen Tafeln zu tun haben. Aber das ist ja das Makabre an dieser ganzen Situation, daß es um Fragen geht, bei denen die meisten, die sich hier an der Diskussion beteiligen, dies ohne Hintergedanken tun, wenn auch mit dem Risiko des Irrtums und des Fehlgriffs. Sie sind mit diesem Risiko belastet, wenn sie sich um Regelungen zum Schutze der Menschen und zum Schutze der demokratischen Einrichtungen für ganz bestimmte Zeiten bemühen. Wann die sind, das entscheidet das Parlament - das wird häufig auch unterschlagen - und zwar ein Parlament, das nicht unter einer Decke steckt, sondern das den Menschen und den demokratischen Staatseinrichtungen helfen will, Schutz geben will, soweit das menschenmöglich ist, in Zeiten, in denen dafür die normalen Gesetze nicht ausreichen würden." [] Das ist der entscheidende Unterschied zwischen dem unfreien und dem freien Teil unseres Vaterlandes: Dort gibt es ein Notstandsrecht, das ausgelöst wird von Walter Ulbricht und seinem "Staatsrat", einer kleinen Clique von Funktionären; bei uns unterliegt die Regelung des Notstandes der Entscheidung und Kontrolle der gewählten Volksvertreter! [] EIN OFFENER BRIEF [] "Ich halte es für falsch, die Notstandsdiskussion mit falschen Frontstellungen zu führen." [] Mit dieser Feststellung begründet der stellvertretende SPD-Vorsitzende Herbert Wehner seine Absage an den Kongreß "Notstand der Demokratie". Den Text seines Briefes hat Wehner den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP sowie allen Bundestagsabgeordneten bekanntgegeben. Wörtlich schreibt Wehner unter anderem: [] "... ich halte es für jedermanns gutes Recht, seine Auffassungen zur Notstandsgesetzgebung geltend zu machen, aber ich halte es für eine schlechte Methode, den Eindruck zu erwecken, als bestünden auf der einen Seite festumrissene, jedoch im wesentlichen geheimgehaltene Pläne für eine Art von Notstandsgesetzdiktatur, gegenüber die nun eine andere Seite zum Angriff überzugehen habe. Weil das mir übersandte Programm davon auszugehen scheint, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland mit einer solchen Lage zu tun hätten, erlaube ich mir, Ihnen dazu einige Bemerkungen zu machen, mit denen ich gleichzeitig begründen will, weshalb ich Ihrer Einladung leider nicht Folge leisten werde. In einer Debatte des Deutschen Bundestages wurde am 26. Mai dieses Jahres festgestellt, wenn die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen wird, durch den versucht werden soll, gesetzliche Regelungen zum Schutz der Menschen und der demokratischen Staatseinrichtungen für Notzeiten, in denen die normalen Gesetze dafür nicht ausreichen würden, zu treffen, dann soll darüber die breitestmögliche öffentliche Information und eine freie öffentliche Diskussion stattfinden. Zur Zeit liegt noch kein Gesetzentwurf vor. Es ist Ihnen sicher bekannt, daß frühere Gesetzentwürfe nicht angenommen wurden und nicht Gesetzeskraft erhalten haben ... Aber die Bundestagsfraktion der SPD setzt sich ein für eine gesetzliche Regelung des Schutzes der Menschen und der demokratischen Staatseinrichtungen in Zeiten, in denen [] dafür die normalen Gesetze nicht ausreichen würden. Eine solche Regelung muß sich im Rahmen unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung halten ... [] Die Bundestagsfraktion der SPD muß es aber bedauern, wenn die Notstandsdiskussion so geführt wird, als komme es darauf an, jede deutsche Notstandsregelung zu verhindern. Wenn solche Ergebnisse erzielt würden, dann gelten leider die erwähnten alliierten Vorbehaltsrechte mit ihren Folgen, die Sie selbst und mit Recht zum Gegenstand Ihrer Kritik machen, weiter, ohne daß sie jemals unter parlamentarische Kontrolle gebracht werden können. Sie irren übrigens, wenn Sie annehmen, die "Verschlußsachen" unterlägen der Billigung einer Mehrheit im geheim tagenden Ausschuß. [] Worauf es ankommt, das ist die breitestmögliche Information und die ungehinderte freie öffentliche Diskussion über einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorzulegen hat. Wenn die Bundestagsfraktion der SPD durch eine Gruppe von ihr nominierter Abgeordneter an den diesjährigen NATO-Manövern Fallex 1966 teilnimmt, so geschieht das zu dem Zweck, auch bei dieser Gelegenheit - sozusagen im Laboratorium - genau kennenzulernen, welche Voraussetzungen zur Zeit gegeben sind und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um eine gesetzliche Regelung, die den Bedingungen unserer grundgesetzlichen Ordnung entsprechen würde, zustande zu bringen ..." [] Was will Lücke? [] Ein beliebtes Schlagwort der Gegner der Vorsorge für die Stunde der Not ist die Behauptung, daß alles geheim gehalten würde, daß man nichts erfahre über die vorbereitenden Arbeiten zur Notstandsverfassung. Wer die Ausführungen des Bundesministers des Innern, Paul Lücke, am 26. Mai 1966 vor dem Deutschen Bundestag gehört hat, wird diese Behauptung kaum aufrechterhalten können. Unter anderem führte Minister Lücke aus: [] "Ich weiß mich mit den Damen und Herren des Hohen Hauses in der politischen Zielsetzung einig, unsere rechtsstaatliche, unsere freiheitliche Demokratie auch für die Stunde der Not zu sichern. Deshalb bemühe ich mich um die notwendige breite Basis für einen neuen Regierungsentwurf einer Notstandsverfassung. [] Die Gespräche mit den Parteivorsitzenden und den Fraktionen ergaben Einigkeit darüber, daß unser Grundgesetz durch Vorsorgebestimmungen für den Notstandsfall ergänzt werden muß. [] Erstens: Unser Grundgesetz ist auf Friedenszeiten abgestellt. Im Falle einer Existenzbedrohung würden es die Bestimmungen des Grundgesetzes unserem Staat nicht ermöglichen, den Grundforderungen zu genügen, die unser Volk gerade für diesen Fall an ihn stellen würde, nämlich rasch und wirksam das zum Schutz der Bevölkerung Erforderliche zu tun und zum anderen auch unter den Bedingungen des Notstandes die Funktion der parlamentarischen und der rechtsstaatlichen Kontrolle zu gewährleisten. [] Zweitens: Wir brauchen die Verfassungsänderung als Voraussetzung für die Ablösung der Sicherheitsvorbehalte der Drei Mächte. []Über diese beiden Punkte bestehen Klarheit und Übereinstimmung. [] Mir ging es darüber hinaus darum, von vornherein über die grundsätzlichen Auffassungen der parlamentarischen Kräfte Klarheit zu gewinnen, da ich einfach die Unterstützung für eine Verfassungsänderung brauche. Eine solche Verfassungsänderung bedarf nun einmal der Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. [] Die Gespräche wurden mit Vertretern aller Bundestagsfraktionen sowie den Beauftragten des Bundesrates in den letzten Monaten geführt. Dieser sogenannten Zwölferkommission gehörten von der CDU/CSU die Kollegen Benda, Dr. Even, Dr. Kempfler und Dr. Wilhelmi, von der SPD-Fraktion die Kollegen Jahn, Schmidt (Hamburg) und Schmitt-Vockenhausen und von der Freien Demokratischen Partei Kollege Busse, Präsident Dr. Dehler und Kollege Dorn an, ferner als Beauftragte des Bundesrates meine Kollegen, die Innenminister Bennemann von Niedersachsen und Dr. Filbinger von Baden-Württemberg. [] Diese Zwölfer-Kommission ist viermal zusammengetreten. Das Ergebnis der Besprechungen wurde zusammengefaßt: Es lautet: [] "Die Besprechung führte zum Abschluß der in vier Sitzungen ausgetauschten Informationen zwischen dem Bundesminister des Innern, den Vertretern des Bundesrates und der drei Fraktionen des Bundestages über ihre grundsätzlichen Standpunkte. Die Beteiligten stimmten überein, an einer rechtsstaatlichen und zugleich praktikablen Notstandsverfassung mitwirken zu wollen, mit der die alliierten Vorbehaltsrechte vollständig abgelöst werden sollen.... [] In seinen weiteren Ausführungen betonte der Minister, daß es nicht Sinn der geführten Gespräche war, Einzelheiten der künftigen Regelung zu erörtern. Es sollte also weder den Beratungen des Bundesrates noch des Bundestages vorgegriffen werden. Wörtlich fuhr Lücke fort: [] "Ich habe wiederholt betont, daß ich der Ansicht bin, daß sich der Bundestag für die Beratungen dieses für unser Volk so wichtigen Gesetzes Zeit nehmen sollte. Darum die Vorgespräche zur Abklärung der Standpunkte - und zwar so viel Zeit, daß jedermann sich auch in Einzelheiten mit dieser schwierigen Materie befassen kann. [] Darum sollen bei den künftigen Ausschußberatungen auch namhafte Stimmen aus dem nichtparlamentarischen öffentlichen Leben zu Worte kommen. Sowohl den Gegnern wie auch den Befürwortern der Verfassungsergänzung sollte Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern. [] Ich freue mich, daß in den sachlichen Gesprächen der Zwölfer-Kommission Klarheit darüber erbracht wurde, daß in einer Reihe von wesentlichen Grundfragen - darum ging es - zwischen den Parteien des Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung Übereinstimmung besteht. [] Es handelt sich um folgende Punkte: [] Erstens: Mit Verabschiedung der Notstandsverfassung müssen die Sicherheitsvorbehalte der Drei Mächte vollständig abgelöst werden. Hierzu gehören auch die Vorbehalte nach Art. 10 des Grundgesetzes hinsichtlich der Brief-, Post- und Fernmeldekontrolle, die erlöschen müssen. Die Drei Mächte haben uns zu verstehen gegeben, daß die vorgesehene Notstandsverfassung ihre Interessen befriedigend berücksichtigen würde, und haben uns auch ihre Ansprüche hinsichtlich der Brief-, Post- und Fernmeldekontrolle mitgeteilt. [] Zweitens: Die sogenannten Schubladengesetzentwürfe sollen, sobald die Notstandsverfassung die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, parlementarisch beraten werden. [] Drittens: Die Notstandsverfassung richtet sich weder gegen die Arbeiterschaft unseres Vaterlandes, noch gegen die Gewerkschaften, noch gegen irgend jemanden. Sie soll Vorsorge treffen für unser Volk, für unseren Staat, für die Stunde der Not. [] Deshalb müssen die Rechte der Arbeitnehmer ebenso wie die aller Bürger au im Notstandsfall in angemessener Weise gesichert bleiben. [] Die Entscheidung über so wichtige Fragen wie die einer rechtsstaatlichen und zugleich praktikablen Notstandsverfassung liegt allein bei den vom Volk gewählten Vertretern im Deutschen Bundestag und im Bundesrat und nirgendwo sonst." [] "Wir glauben, daß das gegenwärtig in Deutschland geltende Notstandsrecht ein überaus schlechtes Notstandsrecht ist, vielleicht das schlechteste, das man sich für den Notstand vorstellen kann. Das geltende Notstandsrecht, das in Artikel 5 des Deutschlandvertrages festgelegt ist, sieht ja vor, daß Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika in unbegrenzter und durch keine deutsche Stelle zu kontrollierende oder zu begrenzende Weise Vollmachten haben und ausüben können. Es ist eine gespenstische Vorstellung, sich klarzumachen, daß das z.B. auch die Möglichkeit eines Rückfalls in Zonen verschiedenen Rechtes innerhalb der Bundesrepublik implizieren kann. Ganz abgesehen davon, daß wir einfach davon überzeugt sind, daß ausländische Dienststellen, mögen sie zivil oder mögen sie militärisch besetzt sein, auf deutschem Boden in schwierigen Lagen gegenüber dem deutschen Bürger, gegenüber der deutschen Gesellschaft, gegenüber dem deutschen Staat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit, ja mit Sicherheit sehr viel mehr Fehler begehen werden als das vom deutschen Volk gewählte Parlament und seine Ausschüsse. [] Aus diesem Grunde ist die sozialdemokratische Fraktion nach wie vor entschlossen, an einer rechtsstaatlich einwandfreien, funktionssicheren Notstandsergänzung des Grundgesetzes mitzuwirken, wenn damit die gegenwärtig geltenden Notstandsvorbehalte der Drei Mächte, die ich genannt habe, endgültig und zur Gänze ausgeräumt werden." [] Helmut Schmidt MdB (Hamburg) [] Was liegt in den Schubladen? [] Unnötige Geheimniskrämerei? - Gibt es geheime Gesetze? [] In allen Diskussionen zur Frage des Notstandsrechts taucht der Begriff der Schubladengesetze auf, die angeblich bereits bestehen. [] Es gibt keine geheimen Gesetze! Es gibt sie weder in den Schubladen der Bundesregierung noch sonstwo. Gesetze können nur wirksam werden, wenn sie den Staatsbürgern verkündet worden sind. Das ist nicht nur aus rechtsstaatlichen, sondern auch aus praktischen Gründen einfach nicht zu umgehen. [] Auch die Notstandsverfassung wird von diesem Standpunkt nicht abgehen! [] Was ist richtig an den Behauptungen über Schubladengesetze? [] Richtig an den zum Teil sensationell aufgemachten Berichten ist allein die Tatsache, daß die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Entwürfe solcher Regelungen vorbereitet hat, die im Falle eines Angriffes auf die Bundesrepublik Deutschland zum Schutze der Zivilbevölkerung unerläßlich sind, die aber nach dem derzeitigen deutschen Verfassungsrecht nicht als Bundesgesetz erlassen werden könnten, weil zum Teil die Zuständigkeiten dafür nicht dem Bunde, sondern den Ländern zustehen und zudem die Bestimmungen des Grundgesetzes Regelungen solchen Inhalts entgegenstehen. [] In keinem einzigen Fall jedoch hat die Bundesregierung solche Entwürfe vorbereitet, die mit den auch für eine Notstandsverfassung unverzichtbaren Grundprinzipien eines freiheitlichen und demokratischen Bundesstaates unvereinbar wären. [] Warum überhaupt solche Entwürfe? [] Krisen und Notsituationen pflegen sich auch in der Politik nicht frühzeitig anzumelden. Die Schnelligkeit, mit der sich die Ungarn-Krise 1956 und die Kuba-Krise 1962 entwickelten, ist uns allen noch frisch in Erinnerung. Sie stellen für die Verantwortlichen eine stete Warnung dar. [] Da es sich nur um Entwürfe handelt, können sie selbst bei einem überraschenden Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland nicht automatisch in Kraft treten. Es bedarf in jedem Falle einer Entscheidung der Stelle, die in einem solchen Falle für den Erlaß von Rechtsvorschriften zuständig wäre. Das heißt mit anderen Worten, wenn nicht das Grundgesetz durch die Vorsorgeregelungen für den Notstandsfall ergänzt wird, wären in weitem Umfang die nach der augenblicklichen Rechtslage dafür zuständigen Stellen die Drei Mächte (USA, Großbritannien und Frankreich) aufgrund ihres vertraglich festgelegten Sicherheitsvorbehaltes. [] Die für die Rechtsetzung im Ernstfalle - nach dem gegenwärtigen Recht ohne gesetzliche Regelung der Vorsorge in der Stunde der Not - zuständige alliierte Stelle wäre dabei keineswegs gezwungen, sich dieser Entwürfe zu bedienen. Eine verantwortungsbewußte Regierung muß es jedoch als ihre Pflicht ansehen, rechtzeitig das Erforderliche zu überlegen und zu Papier zu bringen. Es wäre unverantwortlich darauf zu vertrauen, daß in der Stunde der Not oder Gefahr noch ausreichend Zeit wäre, die dann erforderlichen Regelungen zu entwerfen. Nur durch eine Mitarbeit der Bundesregierung kann dabei sichergestellt werden, daß das Recht im Notstandsfall die Interessen der deutschen Bevölkerung ausreichend berücksichtigt. [] Warum werden diese Entwürfe nicht dem Parlement zur Beratung vorgelegt? [] Vor Inkrafttreten der Notstandsverfassung wäre das nicht zulässig. Gerade deshalb hat Bundesinnenminister Paul Lücke verschiedentlich erklärt, daß eines der Motive, weshalb die Bundesregierung sich für eine Notstandsverfassung einsetzt, das ist, daß die Schubladenentwürfe sobald wie möglich einer parlamentarischen Erörterung zugeführt werden sollten. Deshalb hat die Bundesregierung bereits in der letzten Legislaturperiode wenigstens die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und in dieser Wahlperiode die Mitglieder der sogenannten Zwölfer-Kommission über den wesentlichen Inhalt der "Schubladengesetzentwürfe" unterrichtet. [] Die Meinung der Professoren [] In unserem Lande werten viele Menschen Rang und Titel besonders hoch. Die Zahl der "Prominenten-Interviews" sind bei uns sehr zahlreich, und fast genauso hoch im Kurs steht der Brauch, für die oder jene Resolution möglichst viele prominente Unterschriften zu sammeln. Je mehr Professoren dabei sind, um so besser. Die Zahl soll überzeugen, ganz gleich, ob die Relation zur Gesamtzahl eine ganz andere Perspektive ergeben würde. Man möchte es fast tragikomisch nennen, daß diese Zahl der unterzeichnenden Professoren beckmesserisch für die Durchschlagskraft der Resolution genannt wird. [] Solange vor der Zahl der aufgezählten Titel keine einwandfreie, hieb- und stichfeste und vor allem überzeugende, sachlich fundierte Resolution steht, bleiben diese "Bekenntnisse" nichts anderes als das, wozu die Initiatoren sie benutzen: Propagandistischer Hintergrund. [] Nichts gegen Kritik. Sie ist erwünscht. Sie ist das Salz der Demokratie. Die öffentliche Auseinandersetzung ist ein Wesensmerkmal unserer Demokratie, unserer Freiheit. Nur - wenn Kritik glaubwürdig und konstruktiv sein soll, muß sie sachlich begründet sein. Und soll eine öffentliche Diskussion fruchtbar sein, braucht sie sachliche Argumente, vor allem braucht sie eine objektive Information als Voraussetzung. [] Auf dem Gebiet des Notstandsrechtes gibt es fundierte Sachkenner. Es gibt Professoren, die sich mit der Materie des Notstandsrechtes sehr gründlich auseinandergesetzt haben So hat zum Beispiel Prof. Dr. Werner Weber, Göttingen, in einem umfangreichen Rechtsgutachten, das er für den DGB-Kongreß 1966 erstellt hat, unter anderem ausgeführt: [] "Entweder tritt in der Existenzvorsorge für die Zivilbevölkerung ein Chaos ein, das wahrscheinlich für große Teile der Bevölkerung ruinös ist und auch die Erfolgschancen der militärischen Verteidigung aufs Spiel setzt; oder es finden sich verantwortliche Staatsführungsstellen, die das aus der Situation heraus Gebotene auch ohne verfassungsrechtliche Ermächtigung tun. Sie können sich dann leicht auf einen "übergesetzlichen" oder "überverfassungsrechtlichen Notstand" berufen, ohne daß die Gerichte, die mit solchen Begriffen in der Strafrechtspflege zu hantieren ohnehin durchaus gewohnt sind, ihnen dabei in den Arm fallen würden. Es ist außerdem mit Sicherheit da mit zu rechnen, daß die bedrängte und notleidende Zivilbevölkerung dringend den Einsatz kräftiger Notstandsmaßnahmen nach dem alten Sprichwort "Not kennt kein Gebot" verlangen wird. [] Hat man dies vor Augen, so wird auch sogleich deutlich, daß der Einbau von Notstandsbefugnissen in das Grundgesetz nicht eine die freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage stellende, sondern eine sie festigende und im Falle des äußeren Notstandes sogar möglicherweise rettende Wirkung hat. [] Tritt der Fall des äußeren Notstandes ein, ohne daß für ihn besondere Vorkehrungen im Grundgesetz geschaffen sind, so werden unabsehbare Notstandsmaßnahmen ohne Rücksicht auf das Grundgesetz und gegen die grundgesetzliche Ordnung getroffen werden, sei es auf Grund der westalliierten Vorbehalte, sei es, weil die verantwortlichen deutschen Staatsstellen sich einfach zum Handeln gezwungen sehen. Wohin ein solches Notstandsregime führt, vermag niemand vorauszusagen. Jedenfalls gibt es keine Garantie, daß das Grundgesetz daraus unversehrt hervorgehen wird. Die andere Möglichkeit besteht darin, eine Notstandsverfassung in der durch die bisherigen Regelungsversuche angedeuteten Weise in das Grundgesetz einzubauen. Dann erhält man ein planvolles, geordnetes, mit den möglichen rechtsstaatlichen Sicherungen ausgestattetes, den Zusammenhang mit dem Normalzustand der grundgesetzlichen Ordnung wahrendes und in diesen Normalzustand zurückführendes Notstandsregime. Die Sorge um die Vollendung und Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes drängt also dahin, das Grundgesetz durch eine Notstandsverfassung für den Fall des äußeren Notstandes zu ergänzen, nicht aber diese Grundordnung und das in ihr erfaßte Volk unvorbereitet den Risiken der Notstandslage auszusetzen." [] Ein weiteres Gutachten für den DGB-Kongreß wurde von Herrn Prof. Dr. Hans Ulrich Evens, TH Braunschweig, erarbeitet. [] Er stellt in seinem Gutachten unter anderem fest: [] "Für die äußere Funktionsfähigkeit der obersten Bundesorgane auch unter den Bedingungen des äußeren Notstandes kann nur durch eine Verfassungsänderung Vorsorge getroffen werden. [] Das Grundgesetz und die anderen einschlägigen deutschen Gesetze enthalten kein System von Sicherungen, die genügen, um jeden wirklichen (äußeren) Notstand zu überwinden. [] Die in Art. 5 II Deutschlandvertrag den Drei Mächten vorbehaltenen Rechte erlauben, ein solches Sicherungssystem zu schaffen. Aber für die Inanspruchnahme der Vorbehaltsrechte sind weder rechtsstaatliche noch demokratische Garantien vorgesehen." [] "Wer dem deutschen Verfassungsstaat die geregelte Ausnahmegewalt vorenthalten will, der stellt im Grunde die Eigenstaatlichkeit selbst in Frage. Wer Gewerkschaften und anderen Verbänden mehr Vertrauen schenkt als den parlamentarischen Organen, der verwirft im Grunde die geltende Verfassung. [] Prof. Dr. Dolf Sternberger in FAZ, 4. 6.1966 [] Der Gemeinsame Ausschuß [] Kernstück eines modernen demokratischen Notstandsrechts [] "Fallex 66" stand in diesem Jahr im Zeichen des Gemeinsamen Ausschusses. Neben den Militärs und Beamten der beteiligten Ministerien zogen 33 Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates in den Bunker in der Eifel. [] Notparlament probt den Notstand [] So lautete die Schlagzeile einer Tageszeitung während der Nato-Übung. Mit dieser Überschrift kam die Zeitung dem Wesen des Gemeinsamen Ausschusses sehr nahe. Der neue Entwurf einer Notstandsverfassung sieht diesen Gemeinsamen Ausschuß als Kernstück vor. Er ist keineswegs ein weiterer Ausschuß neben den bereits im Bundestag und Bundesrat bestehenden Ausschüssen, sondern ein besonderes Verfassungsorgan. Als Notparlament soll er im Notfalle die Aufgaben und Befugnisse von Bundestag und Bundesrat in sich vereinen. Er soll gewährleisten, daß unsere freiheitliche parlamentarische Demokratie auch die Zerreißprobe einer äußeren Drohung oder eines Angriffs von außen bestehen kann, ohne in eine Diktatur der Exekutive umzuschlagen. [] Stunde der Not nicht allein Stunde der Exekutive [] Das ist das Entscheidende dieses Gemeinsamen Ausschusses: Die Stunde der Not ist nicht allein Stunde der Exekutive. In ihr muß sich das ganze Volk bewähren, die Staatsform, die Verfassung, die es sich gegeben hat. Die Stunde der Not ist daher auch und vor allem die Stunde des Parlaments, der Repräsentation unseres Volkes in seiner Gesamtheit. Seine Verantwortung wird in ihr nicht geringer, sondern größer. Der Entwurf einer Notstandsverfassung wird daher die Aufgaben und Befugnisse von Bundestag und Bundesrat grundsätzlich völlig unangetastet lassen. [] Warum Notparlament? [] Die technische Entwicklung und das aus ihr sich ergebende moderne Kriegsbild zwingen zu der Überlegung, was geschehen soll, wenn der Bundestag ausfällt, wenn er aus äußeren, vom Gegner gesetzten Gründen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zusammentreten und Beschluß fassen kann. Sollen wir das Schicksal, die staatliche Willensbildung in der Stunde der äußersten Not von von uns nicht beeinflußbaren Umständen abhängig machen? [] Die Antwort ist der Gemeinsame Ausschuß das Notparlament. Er soll aus einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Abgeordneten des Bundestages (22) und von Mitgliedern des Bundesrates (11) bestehen, die nicht Mitglieder der Bundesregierung sein dürfen. [] Durch geeignete Vorkehrungen wird sichergestellt werden, daß er - besonders in Spannungszeiten - jederzeit zusammentreten und beschließen kann. [] Er wird, falls der Bundestag dazu nicht mehr in der Lage ist, die Gesetze zu beschließen haben, die notwendig sind, deräußersten Gefahr zu begegnen. Der Gemeinsame Ausschuß kann aber nichts gegen den Willen des Bundestages tun. Bundestag und Bundesrat können alle vom Gemeinsamen Ausschuß oder der Bundesregierung beschlossenen Notstandsmaßnahmen aufheben. Sie können jederzeit den Notstand für beendet erklären. Der Gemeinsame Ausschuß wird die Bundesregierung bei den schweren Entscheidungen, die sie dann treffen muß, beraten und unterstützen, jedoch auch kontrollieren und notfalls bremsen können. Fällt der Bundestag durch äußere Einwirkung aus, liegt also die ganze Macht des Staates und die ganze Verantwortung nicht allein in den Händen einer Bundesregierung, in den Händen der Exekutive. Wie in normalen Zeiten steht ihr dann auch ein parlamentarisches Organ beratend, kontrollierend, Mißbrauch verhindernd gegenüber: [] Der Gemeinsame Ausschuß. [] So geht es nicht! [] Über die Parlamentsdebatte zur Notstandsverfassung am 26. Mai 1966 berichteten die gesamte Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sehr positiv. Das Düsseldorfer "Handelsblatt" nannte diese Debatte "Einen großen Sieg der parlamentarischen Demokratie" und der "Münchner Merkur" sprach von der "Großen Stunde des Deutschen Bundestages". [] Wenige Tage nach dieser Debatte über die Notstandsverfassung im Deutschen Bundestag berichtete das Zentralorgan der Gewerkschaft Druck und Papier "von dem im Innenministerium vorbereiteten Abbau der Demokratie" und bezeichnete Bundesinnenminister Paul Lücke als "Musterminister für faschistische Staaten", der "autoritäre Regierungsformen hierzulande mit aller Gewalt einführen" wolle. - [] So geht es nicht! [] Das ist keine Sachdiskussion. Das ist eine beleidigende, demagogische Unterstellung, die keiner weiteren Kommentierung bedarf. - [] Als die Flut kam ... [] Wir alle erinnern uns an die schreckliche Flutkatastrophe in Hamburg. Der damalige Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg und heutige Bundestagsabgeordnete, Helmut Schmidt, hat in jenen Tagen und Nächten mit den verantwortlichen Männern und Frauen erfahren, welche besonderen Aufgaben eine Notsituation wie diese Naturkatastrophe stellt. [] Der Hamburger Senat hat nach gründlicher Vorbereitung eine Denkschrift zu Aufgaben und Möglichkeiten der zivilen Verteidigung in Hamburg veröffentlicht. Mit eindringlicher Überzeugungskraft wird in dieser Veröffentlichung dargestellt, wie wichtig und bedeutsam es ist, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Jeder, der die Notstandsregelung als bloße Theorie verwirft, sollte diese Denkschrift lesen. U.a. stellt diese Dokumentation der Hamburgischen Bürgerschaft fest: "Es ist daher festzustellen, daß die Unterlassung von notwendigen und sinnvollen Vorbereitungen unverantwortlich wäre, schon allein aus Gründen der Menschlichkeit. Zudem fragen die Menschen in einer Katastrophe stets schon bald, ob ihr Staat nicht bessere Vorkehrungen gegen diese Not hätte treffen können; nach aller Erfahrung erheben gerade diejenigen, die sich vorher gegen die Beschwernisse vorsorgender Maßnahmen gesperrt hatten, jetzt am lautesten meistens maßlose Vorwürfe gegen die Regierung und die Behörden ..." Die Bundesregierung geht heute bei den zivilen Vorbereitungen davon aus, daß es eine erkennbare Spannungszeit geben wird. Bei dem heutigen Stand der Waffentechnik jedoch kann ein Angreifer ohne langwierige Vorbereitungen in Aktion treten. Vieles, wenn nicht alles, spricht außerdem dafür, daß jede Regierung aus außenpolitischen und innenpolitischen Gründen weitreichende, unmittelbar auf die Bürger einwirkende Anordnungen so lange wie möglich hinausschieben wird. Der Zeitraum für Vorbereitung, [] Umstellung und Warnung schmilzt also auf ein Minimum zusammen. Deshalb ist es irreal, annehmen zu wollen, daß während der Spannungszeit eine ausreichende Frist für die Verabschiedung zahlreicher und weittragender Gesetze zur Verfügung stehen wird ..." Weite Bereiche der zivilen Verteidigung sind jetzt durch Bundesgesetze eingehend geregelt worden. Man muß sich aber davor hüten anzunehmen, mit diesen Gesetzen sei es getan. Es kommt entscheidend darauf an zu erreichen, daß die Bürger ihre Notwendigkeit einsehen und sich mitverantwortlich fühlen ..." Der Bericht des Sachverständigenausschusses zur Untersuchung des Ablaufs der Flutkatastrophe endet mit bedeutsamen Folgerungen aus den allgemeinen Erscheinungsformen dieser Katastrophe. Sie gipfeln in der Forderung des Vorsitzenden, Dr. h.c. Otto A. Friedrich, daß wir uns für die Zukunft auf andere ernste Lagen besser vorbereiten müßten ..." Der Senat teilt in vollem Umfang die Auffassung, daß zunächst der Bund eine Reihe von Voraussetzungen schaffen muß, um die Länder in die Lage zu versetzen, ausreichende Vorbereitungen zu treffen ..." Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Inneres, der sozialdemokratische Abgeordnete Hermann Schmitt-Vockenhausen, forderte im Januar 1966 in der Zeitschrift "politische studien", die für die Vorsorge für den Notstand zu beschließende Änderung des Grundgesetzes so zu erarbeiten, "daß das gesamte Volk im Verteidigungsfall sich als Gemeinschaft sieht, die sich verteidigen muß." Die Frage der [] Kritiker, ob wir überhaupt eine Notstandsverfassung brauchen, zeugt von Ignoranz oder Naivität. Die Alternative ist nicht "Notstandsverfassung oder Verzicht auf Vorsorge", sondern "Notstandsverfassung oder Vorbehaltsrechte der Alliierten", was in der Praxis auf eine uneingeschränkte, an kein Grundgesetz und keine Grundrechte gebundene diktatorische Gewalt der Befehlshaber der drei Mächte hinauslaufen würde." [] Wolfgang Höpker [] in "Christ und Welt", 3. 6. 1966 [] "Das Walten der Staatsräson aus seiner Naturhaftigkeit und Dämonie herauszulösen, sie zu versittlichen, die Existenz des Bürgers zu sichern, ist die Aufgabe des demokratischen Rechtsstaates. Seine Regeln dürfen nicht nur für die Normallage gelten. Er muß auch Vorsorge treffen für die Bewältigung von Ausnahmesituationen und die Erfüllung seiner Aufgaben in der Stunde der Not. Andernfalls ist zu besorgen, daß die Verfassung gebogen oder gebrochen wird. Eine rechtsstaatliche Lösung des Notstandsproblems ist möglich." [] Prof. Dr. Hans-Ulrich Evers [] Braunschweig [] "Wir sind als Volk in einem einzigen Menschenleben viermal von einem Extrem ins andere gefallen. Wir müssen uns einmal darauf besinnen, was ältere Demokratien uns als Beispiel für Maß und Mitte geben. Jeder dieser Staaten ohne Ausnahme hat seit langem Bedingungen und Vorkehrungen für seinen Schutz in Krisenfällen getroffen. Solche Regelungen gibt es in Schweden, Norwegen, Dänemark, der Schweiz, in Holland, Belgien, Italien, England, Frankreich, Luxemburg, Österreich und in den USA. Es gibt sie also in allen westlichen Ländern, die um uns her sind. [] Solche Gesetze sind bei uns so nötig wie in diesen Ländern. Solche Gesetze sind bei uns so wenig kriegstreibend und so wenig friedensstörend wie in diesen Ländern, wenn wir nicht selber Angst vor der Echtheit unserer eigenen Friedensbereitschaft haben." [] Georg Leber MdB [] Vorsitzender der IG Bau, Steine, Erden [] Die Mehrheit für ein Notstandsrecht [] Wie die Nachrichtenagentur upi meldet, stehen die Bundesbürger der Notstandsgesetzgebung in ihrer großen Mehrheit positiv gegenüber. [] Eine Umfrage der Tübinger Wickert-Institute für Meinungsforschung ergab, daß 76 vH die Frage nach der Notwendigkeit besserer Vollmachten für die Regierung im Falle einer kritischen Situation mit Ja beantworteten. 11 vH sagten nein und 13 vH hatten keine Meinung. [] Die meisten Gegner einer Notstandsgesetzgebung sitzen in Nordrhein-Westfalen, wo nur 61 vH "Ja-Sager" registriert wurden. Mit 56 vH glaubt mehr als die Hälfte der Befragten, daß ein Notstandsgesetz mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringt. 29 vH waren der Ansicht, daß die Nachteile überwiegen. Die restlichen 15 vH gaben keine Antwort auf diese Frage. [] Nach den Unterlagen dieser ersten umfassenden Meinungsumfrage zum Thema Notstand haben 95 vH der Bundesbürger schon einmal etwas von Notstand gehört. [] Von den 95 vH der Bundesbürger, denen der Begriff "Notstand" schon einmal begegnet war, verstehen die meisten (36 vH) darunter Krieg. Es folgen Naturkatastrophen (34 vH), Wirtschaftskrisen (12 vH), Streik, Revolutionen und persönliches Elend mit 9,8 und 7 vH. [] Die wenigsten "Ja"-Antworten auf die Frage nach der Notwendigkeit besonderer Regierungsvollmachten kamen - nach Berufsgruppen gegliedert - mit 71 vH aus dem Kreis der Arbeiter. Selbständige gaben zu 76 vH und Angestellte und Beamte zu 78 vH positive Antworten. [] Starke Unterschiede gibt es bei den Antworten auf diese Frage vor allem in den einzelnen Bundesländern. Die wenigsten Ja-Stimmen wurden in Nordrhein-Westfalen festgestellt, die meisten in Baden-Württemberg (80 vH, Bayern 81 vH), und den vier norddeutschen Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg (88 vH). [] Ein interessantes Bild vermitteln die Antworten auf die weitere Frage, ob gegenwärtig bereits Notstandsgesetze in Kraft sind. Ein relativ hoher Bestandteil (32 vH) entschied sich für "Ja", während die Mehrheit (68 vH) die Frage verneinte und damit richtig beantwortete. [] In einer offiziellen Dokumentation der Industrie-Gewerkschaft Bau, Steine, Erden, die dieses Jahr veröffentlicht wurde, heißt es unter anderem: "In der Woche vom 19. bis 24. Mai 1965 wurde im Auftrag der SPD eine Befragung vorgenommen, um Auskunft darüber zu erhalten, welche Stellungnahme die Bevölkerung zu der damals sehr heftig diskutierten Gesetzgebung einnahm. [] Eine Frage, die gestellt wurde, lautete: Können Sie sich vorstellen, daß einmal eine Situation eintritt, in der es nötig wird, daß die Regierung besondere Vollmachten erhält?" Ich will der Kürze wegen hier nur erwähnen, was die Mitglieder der Gewerkschaften geantwortet haben: 72 vH der Gewerkschaftsmitglieder antworteten mit ja, 17 vH mit nein, und 11 vH waren unentschieden. 75 vH ihrer Angehörigen antworteten mit ja, 12 vH mit nein, 13 vH waren unentschieden. [] Eine weitere Frage lautete: "Wie stehen Sie selbst zu einem Notstandsgesetz? Halten Sie es für sehr wichtig, für wichtig, für weniger wichtig oder für gar nicht wichtig?" Die Antwort lautete: 18 vH der Gewerkschaftsmitglieder hielten es für sehr wichtig und 45 vH für wichtig. Das bedeutet, daß 63 vH der Gewerkschaftsmitglieder diese Gesetzgebung für wichtig bzw. für sehr wichtig erklärten, 19 vH hielten es für weniger wichtig, 15 vH für gar nicht wichtig und 3 vH hatten keine Meinung. [] 66 vH der Gewerkschaftsmitglieder erklärten, daß für den Fall einer militärischen Bedrohung größere Vollmachten für die Regierung erforderlich seien." [] "Man wird um eine Änderung des Grundgesetzes nicht herumkommen, denn es scheint mir auf jeden Fall besser zu sein, wir Deutschen bestimmen selber, was in Notzeiten zu geschehen hat, als daß dies die Besatzungsmächte tun." [] Prof. Carlo Schmid MdB [] Das Trauma von der Diktatur [] So lautet der Titel einer Rundfunksendung vom Norddeutschen Rundfunk vom 26. August 1966. Diese Sendung war ein Musterbeispiel einer objektiven, wahrheitsgetreuen und zugleich spannenden Dokumentation mit hohem Informationswert über die Entwicklung des Notstandsrechtes von Weimar bis heute. Mit Einverständnis der Autoren Hans Soltau und Jürgen Kellermeier ist der volle Wortlaut dieser Reportage in der Ausgabe 3166 des Informationsdienstes des Bundesinnenministeriums "Tatsachen und Meinungen" veröffentlicht worden. [] Die Autoren kommen am Schluß ihrer Dokumentation zur folgenden Feststellung: "Der Entwurf des Rechtsausschusses hat klargestellt, daß allenfalls die Verbreitung militärischer Nachrichten, keinesfalls aber die freie Meinungsäußerung der Presse eingeschränkt werden darf. Er machte deutlich, daß auch das Streikrecht von der Notstandsverfassung unangetastet bleiben muß. [] Bundesinnenminister Lücke hat das mehrfach bestätigt, und er hat erkIärt, daß es notwendig ist, mit der Verabschiedung der Notstandsverfassung die Sicherheitsvorbehalte der Drei Mächte vollständig abzulösen, also auch die Vorbehalte hinsichtlich der Brief-, Post- und Fernmeldekontrolle. [] Es sollte nicht unmöglich sein, diesen Absichtserklärungen annehmbare Ausführungsgesetze folgen zu lassen, Ausführungsgesetze, die auf vernünftige Weise miteinander vereinen, was jede Notstandsgesetzgebung in einem demokratischen Staat vereinen muß: Das Prinzip der notfalls schnellen und wirksamen Entscheidung und das Prinzip der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung. " [] "Seit 1955 ist die Ergänzung des Grundgesetzes durch ein Notstandsrecht für den Verteidigungsfall fällig. Die Notstandsrechte, die sich die früheren Besatzungsmächte insoweit vorbehalten haben, sind abzulösen, weil anderenfalls die Gefahr droht, daß im Verteidigungsfall die eigenen, deutschen Interessen unberücksichtigt bleiben." [] Dr. Adolf Arndt MdB [] Alle wollen überleben! [] Die Diskussionüber die Notstandsgesetzgebung in unserem Lande möchte mitunter vermuten lassen, daß Vorsorgegesetze für die Stunde der Not eine rein deutsche Erfindung sind. Aus manchen Kommentaren und auch mitunter aus gewissen Fernsehsendungen kann man den Eindruck gewinnen, daß hier wieder mit typisch deutscher Gründlichkeit an eine Sache herangegangen wird, die in anderen Ländern überhaupt nicht behandelt wird. [] Weit gefehlt! [] Ein Blick in unsere Nachbarländer und in das übrige Ausland zeigt, daß man dort schon längst Regelungen kennt, die Vorsorge treffen für Notsituationen. Das Notstandsrecht ist keine deutsche Erfindung, sondern Ausdruck des Überlebenwollens. Und dieses Überlebenwollen ist an keine Grenze gebunden. Es ist der einfache Wunsch der Menschen, gemeinsam Vorsorge zu treffen für Notsituationen, für Notsituationen die niemand will, die jedoch jeder fürchten muß in einer Welt, in der Krisen unangemeldet und plötzlich ausbrechen können. [] So ist im Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages ein Verzeichnis von Staaten aufgeführt, die für die Notstandsgesetzgebung vergleichbare Regelungen haben. Es handelt sich bei dieser Auswahl um Staaten mit rechtsstaatlicher Verfassung, insbesondere um die Mitgliedstaaten des Nordatlantik-Vertrages. Es würde zu weit führen, die Regelung in den einzelnen Staaten hier zu erläutern. [] Unter anderem sind in diesem Bericht des Rechtsausschusses aufgeführt: Frankreich, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika, Türkei, Schweiz, Schweden, Österreichh, Norwegen, Niederlande, Kanada, Italien, Griechenland, Belgien, Dänemark. [] Übrigens wird in diesen Staaten über die Frage der Notstandsgesetzgebung sehr sachlich diskutiert. Man weiß, daß diese Vorsorgemaßnahmen nur ein einziges Ziel haben: In Frieden und Freiheit zu überleben. [] Das fiel uns auf! [] Bei der Debatte über die Notstandsverfassung im Deutschen Bundestag im Mai dieses Jahres wurde von allen Fraktionen des Parlaments einstimmig eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit über die Fragen der Notstandsgesetzgebung gefordert. Bundesinnenminister Paul Lücke ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat in einem verstärkten Referat Öffentlichkeitsarbeit seines Ministeriums eine breit angelegte Aufklärung eingeleitet. [] Wie reagieren die Notstandsgesetzgegner auf diese doch von ihnen selbst immer wieder geforderte Aufklärung? [] Sie machen es sich zu einfach. In ihrem Aufruf zur Teilnahme an ihrem Anti-Notstandsgesetz-Kongreß in Frankfurt konnte man die Unterstellung lesen: "Lücke's Öffentlichkeitsarbeit unterrichtet nicht über den Inhalt der Gesetze. Sie ist nichts als reine Propaganda für die Zustimmung zu einer Notstandsgesetzgebung." [] Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Jeder, der sich an das Bundesinnenministerium mit der Bitte um Informationsmaterial wendet, bekommt sachliches Informations-, jedoch kein Propagandamaterial. Bis jetzt ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, daß sich jemand beschwert hätte, daß seine Bitte um Zusendung von Informationsmaterial nicht erfüllt worden sei. [] Bundesinnenminister Paul Lücke ist seit Jahren bei Presse, Rundfunk und Fernsehen dafür bekannt, daß er sich immer und sehr nachdrücklich für eine Versachlichung der öffentlichen Diskussion einsetzt. Deshalb seine immer wieder betonte Bereitschaft, seine immer wieder erhobene Forderung zur Versachlichung der Diskussion, die nur durch eine sachliche, objektive Information möglich ist. [] Es wäre in jedem Fall zu begrüßen, wenn auch die Gegner der Notstandsgesetzgebung dieser Aufforderung zur Versachlichung der Diskussion nachkommen würden. Mit Schlagwörtern und emotionellen Appellen kann man keine sachliche Diskussion führen. Es sei denn, man will ihr von vornherein aus dem Wege gehen. [] Jeder kritische Notstandsgesetzgegner kann auf die Dauer einer sachlichen Diskussion - wie sie z.B. bereits sehr offen im Deutschen Bundestag ausgetragen wurde - nicht aus dem Wege gehen. Die Bundesregierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages werden diese Diskussion begrüßen, da die besseren und überzeugenderen Argumente auf der Seite jener liegen, die sich aus Verantwortung und aus politischer Überzeugung für eine praktikable demokratische Notstandsregelung in unserem Lande einsetzen. [] Vielleicht ist jedoch auch inzwischen in Kreisen der absoluten Gegner jeder Notstandsgesetzgebung die sehr aufschlußreiche Analyse bekannt geworden, die von der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Kreise in Baden-Württemberg hergestellt wurde. [] Diese Analyse geht davon aus, daß die Kreise, welche in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich jede Notstandsgesetzregelung ablehnen, bekannt sind. Mit einer gewissen Berechtigung kann man nach dieser Untersuchung erkennen, daß 1,3 vH der Wahlberechtigten, die bei der letzten Bundestagswahl DFU gewählt haben, echte Gegner einer Notstandsregelung sind, die von der seit über fünf Jahren in der SBZ bestehenden Notstandsdiktatur keine Kenntnis haben bzw. nehmen wollen. [] Von den restlichen Gegnern einer Notstandsgesetzgebung kann behauptet werden, daß sie zu 90 vH überhaupt nicht wissen, um was es geht. [] Verführt durch ein irreales Wunschdenken, die Behauptung "es hat doch alles keinen Zweck", legen sie wegen des verlorenen ewigen Friedens resignierend die Hände in den Schoß. Als Hüter einer mißverstandenen Freiheit sind sie nicht bereit, personelle und materielle Opfer zu bringen, und stellen mit einem erstaunlichen Fanatismus und einer erschreckenden Ignoranz die Bedrohung durch den Kommunismus, obwohl sie sie täglich vor Augen haben, als Erfindung des kalten Krieges dar. [] Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß sich die gezielten Maßnahmen der sowjetzonalen Propaganda gegen eine Notstandsregelung in unserem Lande noch ganz gewaltig steigern werden. [] Sie dienen nicht nur der Unterstützung der Notstandsgesetzgegner, sondern zugleich der Ablenkung von den längst getroffenen eigenen rigorosen Notstandsmaßnahmen und von dem permanenten inneren Staatsnotstand in der Zone. [] Deshalb werden sich die demokratischen Kräfte in unserem Land verstärkt für eine gezielte, klare und objektive Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. "Die Notstandsverfassung richtet sich weder gegen die Arbeiterschaft unseres Vaterlandes, noch gegen die Gewerkschaften, noch gegen irgend jemanden. Sie soll Vorsorge treffen für unser Volk, für unseren Staat, für die Stunde der Not." [] Paul Lücke [] Bundesinnenminister [] "Um so wichtiger ist es aber, daß die Fraktionen dieses Hauses sich darüber in den Vorgesprächen schon verständigt haben, daß vor allen Dingen die Vertreter aus dem DGB und auch aus der Professorenschaft, die bisher als Kritiker einer Notstandsgesetzgebung aufgetreten sind, die Gelegenheit bekommen, ihre gegenteiligen Argumente vor den Ausschüssen dieses Parlaments vorzutragen. Denn nur dann wird es möglich sein, etwas von dem Gefühlsbetonten aus den Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit herauszubekommen und eine Versachlichung der gesamten Diskussion dieser schwierigen Materie vor der Öffentlichkeit zu erreichen." [] Wolfram Dorn MdB [] Schwarz auf weiß [] "Der freiheitliche Rechtsstaat, der jeder Tätigkeit von Regierung und Verwaltung feste Grenzen setzt, aber zugleich die Verpflichtung hat, Freiheit und Leben aller seiner Bürger vor Gefahren zu schützen und die verfassungsmäßige Ordnung gegen Angriffe von außen oder im Innern wirksam zu verteidigen, kann nicht auf Rechtsnormen verzichten, die den besonderen Erfordernissen eines Ausnahmezustandes Rechnung tragen. Er muß aber auch gewährleisten, daß solche Vollmachten nur auf Zeit erteilt werden und nicht mißbraucht werden können, wenn die Gefahr beseitigt ist. Eine Notstandsverfassung, die solchen Erfordernissen Rechnung trägt, dient nicht zuletzt dem Schutze der Freiheit und der demokratischen Ordnung. Fehlt sie, müßte die Staatsführung, die ja nicht untätig bleiben kann, wenn die Existenz der Nation in Gefahr gerät, dennoch handeln und sich im äußersten Falle nach dem Motto "Not kennt kein Gebot" über bestehendes Recht hinwegsetzen; aber um so schlimmer wäre dieser Konflikt, der dann nur noch die schreckliche Alternative erlauben würde, entweder den Untergang der äußeren Freiheit oder den Verlust der rechtsstaatlichen Ordnung hinzunehmen. Demgegenüber verbürgen ausreichende, aber an strenge rechtliche Voraussetzungen gebundene und für begrenzte Zeit erteilte Vollmachten das überhaupt erreichbare Höchstmaß an Sicherheit zugleich gegen die Gefährdung der Verfassungsordnung im Inneren. Die Aufgabe, die dem Verfassungsgeber gestellt ist, ist ungewöhnlich schwierig, weil es nur [] gelingen kann, das Spannungsverhältnis zwischen Macht und Freiheit zu überwinden, wenn die notwendigen Ermächtigungen an den Staat mit großer Vorsicht erteilt werden. Wenn aber ein solches Bemühen Erfolg hat, wird der Rechtsstaat nicht geschwächt, sondern ganz wesentlich gestärkt und die Demokratie nicht gefährdet, sondern im Gegenteil gesichert." [] Ernst Benda MdB [] "Eines wird aber niemand, der das Dargestellte unvoreingenommen prüft, mehr bestreiten können, nämlich, daß hier das eben noch Mögliche getan ist, um auch im Notstandsfalle die Grundsätze einer freiheitlichen Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten." [] Hermann Busse MdB [] "Auch diese Reste von Rechten der Alliierten über ein besiegtes Land müssen schnellstens durch eigene, durch deutsche Gesetze abgelöst werden; Gesetze, die den Postbenutzer vor solchem Eindringen in die private Intimsphäre schützen. Die alliierten Vorbehaltsrechte sind eines souveränen Staates unwürdig." [] Carl Stenger [] Vorsitzender der Deutschen Postgewerkschaft
|