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Berlin, 14. März. [] An alle Post- und Telegraphenbeamten Groß-Berlins. [] Im Interesse des Vaterlandes und des Gemeinwohles ist es dringend notwendig, daß Post- und Telegraphen, die für Handel und Verkehr unentbehrlich sind, den Betrieb ungestört fortsetzen. Die Reichsregierung richtet an alle Beamten die dringende Aufforderung, nicht dem Dienste fern zu bleiben, sondern voll ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Gegen Zuwiderhandelnde würde unter den Bestimmungen des Ausnahmezustandes auf Grund des Erlasses des Reichspräsidenten vom 13. 1. 20 und des Reichswehrministers vom 14. 1. 20 mit allem Nachdruck eingeschritten werden müssen. [] Der Reichskanzler.
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