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30. bayer. Res.-Division. Div. St. Qu., 16. 11. 18. [] Divisions-Befehl. [] Auf Anregung des Soldatenrates wird bekannt gegeben: [] 1. In wenigen Tagen wird unser Abmarsch über die Schwarzwaldpässe, Richtung Bonndorf, im Flusse sein und von dort ab Eisenbahntransport möglich werden. Unser Ziel, in würdiger, tadelloser Haltung die Heimat zu erreichen, ist nur möglich, wenn nicht allein die Mannschaften, sondern auch die Offiziere auf streng sachlichem Standpunkt arbeiten. Diese Arbeit wird nur dann mit Erfolg gesegnet sein, wenn ihr jede politische Beeinflussung der Mannschaften fern bleibt. Für die Schwierigkeiten auf den zwar guten aber steilen und vielfach gewundenen Straßen wird nichts die Kameradschaft zwischen Mann und Führer besser bis zur letzten Stunde zusammenkitten als das gemeinsame, gleichmäßige Ertragen all der hier unvermeidlichen Schwierigleiten. [] 2. Außer den Mitgliedern des Soldatenrates sind auch die von den einzelnen Formationen gewählten Vertrauensleute völlig dienstfrei. [] 3. Es wird darauf hingewiesen, daß das Tragen von roten Fahnen, Bändern und Schleifen nicht verboten werden darf. [] 4. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Kraftwagen nur für Dienstfähigen benutzt werden dürfen. [] 5. Die Kameraden Müller und Schnitzler des Soldatenrates der 30. bayer. Res.-Division treten als dessen Vertreter zu den neu zu bildenden pfälzischen Formationen in Müllheim. [] 6. Von beabsichtigten Verkäufen von Nahrungs- und Futtermitteln sind die Bürgermeisterämter rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, damit sie Gelegenheit haben, solche Vorräte aufzukaufen und sie der Allgemeinheit zu Gute kommen zu lassen. [] 7. In Befehlen und sonstigen Anordnungen ist das Wort Disziplin in Zukunft durch deutsche Worte wie Manneszucht oder dergleichen zu ersetzen. [] 8. Der Kamerad Limbrunner ist vom Soldatenrat zur Führung der Rednerliste in den Versammlungen gewählt worden. Er wird in wirtschaftlicher Beziehung der Division zugeteilt. [] 9. Kamerad Spuhl ist als Vertreter des Soldatenrates der 30. bayer. Res.-Division im Soldatenrate der A.-A. B. gewählt worden und wird zum Stabe des A.D.K. B. in Freiburg kommandiert. [] 10. Die Mitglieder des Soldatenrates gelten als bis zur Beendigung ihrer Demobilmachung gewählt. [] 11. Divlsions-Befehle betr. Angelegenheiten des Soldatenrates sind den Truppen rechtzeitig bekannt zu geben und sofort beim Einlauf dem zuständigen Vertrauensmann zur Einsicht vorzulegen. [] 12. Die Kompagnie- usw. Führer sind dafür verantwortlich, daß die Verfügungen der Division betr. Soldatenrat jedem einzelnen Manne der Formation bekannt gegeben werden. [] F. d. R.: Schaidler [] Für den Soldatenrat: [] Spuhl, Genzmer. [] I. V.: Haushofer.
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