Tarifvetrag Weihnachtsgeld - gekündigt!

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals ver.di Landesbezirk NRW Fachbereich Bund / Länder [] Tarifvertrag Weihnachtsgeld - gekündigt! Tarifvertrag Urlaubsgeld - gekündigt! Tarifvertrag Arbeitszeit - ? [] Nachdem der Bund und die Länder die Tarifverträge Zuwendung (Weihnachtsgeld) un...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di), Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 07.2003
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/C787BAE5-081C-48EA-8A3A-1FE50D121980
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals ver.di Landesbezirk NRW Fachbereich Bund / Länder [] Tarifvertrag Weihnachtsgeld - gekündigt! Tarifvertrag Urlaubsgeld - gekündigt! Tarifvertrag Arbeitszeit - ? [] Nachdem der Bund und die Länder die Tarifverträge Zuwendung (Weihnachtsgeld) und Urlaubsgeld gekündigt haben, sind wir nun in der sogenannten "Nachwirkung". Dies bedeutet: [] Alle Gewerkschaftsmitglieder sind geschützt, für sie gilt die Nachwirkung des Tarifvertragsgesetzes (§ 3 Abs. 1., § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 5). Alle nicht organisierten Arbeitnehmerinnen und<NZ>Arbeitnehmer genießen diesen Schutz nicht" [] Bund und Länder haben mittlerweile durch Rundschreiben an ihre Beschäftigten zum Teil bewusst falsche Erläuterungen herausgegeben. Sie behaupten unter anderem der Schutz der Nachwirkung träfe alle Beschäftigten, gleich ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht. Andererseits wird für die neu einzustellenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Musterarbeitsverträgen nicht mehr auf das Tarifrecht sondern auf das jeweils gültige Beamtenrecht verwiesen. Damit machen die Arbeitgeber des Bundes und der Länder klar, wohin die Reise gehen soll. Die beabsichtigte Verschlechterung im Beamtenbereich soll alle treffen. [] Alle anderen Aussagen sind Augenwischerei, sollen die Beschäftigten in Sicherheit wiegen und verhindern, dass sich der Organisationsgrad von ver.di erhöht. [] Falls die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten erhöht, oder noch weiter erhöht werden soll (die "soziale" NRW-Bandbreite liegt zwischen 39 Std./Wo und 41 Std./Wo) werden die Arbeitgeber Bund und Länder sicher nicht zögern auch die Tarifverträge zur 38,5 Std./Wo zu kündigen. [] Wer auf der sicheren Seite sein will, muss sich organisieren, muss ver.di-Mitglied werden! [] Wann - wenn nicht jetzt? [] Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes haben dies in den letzten Tagen erkannt und sind Mitglied von ver.di geworden. Folgen sie diesem guten Beispiel, sie sind bei uns herzlich willkommen. [] Presserechtlich verantwortlich: ver.di-Landesbezirk NRW, Gregor Falkenhain, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211161824310 - im Juli 2003
Published:07.2003