Wir rufen alle Angestellten und Ruhegeldempfänger!

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Wir rufen alle Angestellten und Ruhegeldempfänger! [] Am 16. und 17. Mai finden die Wahlen zur Angestelltenversicherung statt. Zu diesen Wahlen stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund fest: [] 1. Bei den Selbstverwaltungswahlen in der Angestell...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 16.05.1953 - 17.05.1953
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/E72EC511-5F65-48B5-9F61-C6DE36EF3A19
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Wir rufen alle Angestellten und Ruhegeldempfänger! [] Am 16. und 17. Mai finden die Wahlen zur Angestelltenversicherung statt. Zu diesen Wahlen stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund fest: [] 1. Bei den Selbstverwaltungswahlen in der Angestelltenversicherung geht es nicht, wie die DAG erklärt, um die Organisationsform der Angestelltenversicherung, also nicht um die Entscheidung, ob die Angestelltenversicherung selbständig bleiben soll oder nicht. [] 2. 650000 Angestellte, das sind zwei Drittel aller in Westdeutschland überhaupt organisierten Angestellten, sind Mitglieder der Gewerkschaften im DGB. Die DAG hat dagegen nur eine Minderheit der organisierten Angestellten hinter sich. [] 3. Der DGB war es, der sich nach 1945 fortlaufend für eine Erhöhung der Steigerungsbeträge in der Angestelltenversicherung in Wort und Schrift und gegenüber den parlamentarischen Institutionen in Frankfurt und Bonn eingesetzt hat. [] 4. Die DAG will heute die Hüterin der Angestelltenversicherung sein. In einer Entschließung auf dem Gründungskongreß der DAG 1947 (Protokoll des Gründungskongresses der DAG, Britische Zone, vom Februar 1947) wurde dagegen erklärt: [] Die bisher selbständigen Versicherungseinrichtungen der Invalidenversicherung und Angestelltenversicherung sind ... zu verschmelzen. [] Niemals und nirgendwo, weder auf Bundeskongressen noch in Verlautbarungen des Bundesvorstandes, hat sich der DGB für die Verschmelzung der Angestelltenversicherung mit der Invalidenversicherung ausgesprochen. [] Allerdings geht es dem DGB nicht nur um die Organisationsform, sondern in erster Linie um die Leistungen. [] 5. Die DAG fürchtet die Diskussion. In Hunderten von Versammlungen haben die Redner des DGB in den letzten Monaten die Erfahrung gemacht, daß die DAG jeder echten Diskussion um die Angestelltenversicherung aus dem Wege geht. [] Wer das tut, der hat ein schlechtes Gewissen. [] Angestellte und Ruhegeldempfänger! Denken Sie bei der Wahl auch daran, was die 6-Millionen-Organisation des DGB und seine Vorgänger-Gewerkschaften bisher erreicht haben .... [] Verewigungsrecht für alle Arbeiter, Verbot der Kinderarbeit, Mutterschutz, Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit, 8-Stundentag und Bezahlung der Überstunden, Verbesserung der Leistungen in der Angestelltenversicherung, Urlaub unter Fortzahlung von Lohn und Gehalt, Mitbestimmung in wesentlichen Wirtschaftszweigen. [] Glauben Sie, daß die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft mit ihren etwas über 300000 Mitgliedern Ihre Lage verbessern kann? Oder sind Sie nicht vielmehr mit uns der Meinung, daß der DGB mit seinen über 6 Millionen Mitgliedern, darunter die Mehrheit aller in Deutschland organisierten Angestellten, Ihnen mit größerer Gewißheit zu einem [] Alter ohne Not [] verhelfen kann? [] Treffen Sie die Entscheidung! Geben Sie die richtige Antwort, auf die Unterstellungen der DAG und der übrigen Angestellten-Splitterorganisationen und wählen Sie am 16. und 17. Mai [] die Angestelltenliste des DGB, die Liste 1 [] Zur Beachtung für die Wähler: Jeder versicherte Angestellte muß einen Wahlausweis haben. Er erhält diesen von seiner Krankenkasse oder dem Arbeitgeber. Für Rentner aus eigener Versicherung gilt der Rentenbescheid zusammen mit der roten Rentenkarte als Ausweis. Arbeitslose benutzen ihre Arbeitslosenmeldekarte und die letzte Versicherungskarte als Ausweis. Die Wahllokale werden öffentlich bekanntgegeben. [] Zur Beachtung für die Wähler: [] Jeder versicherte Angestellte muß einen Wahlausweis haben. Er erhält diesen von seiner Krankenkasse oder dem Arbeitgeber. Für Rentner aus eigener Versicherung gilt der Rentenbescheid zusammen mit der roten Rentenkarte als Ausweis. Arbeitslose benutzen ihre Arbeitslosenmeldekarte und die letzte Versicherungskarte als Ausweis. [] Die Wahllokale werden öffentlich bekanntgegeben.
Published:16.05.1953 - 17.05.1953