Mehr soziale Gerechtigkeit

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Mehr soziale Gerechtigkeit [] Die Bundesregierung hält Wort: Soziale Krankenversicherung erheblich verbessert. [] Mehr Gesundheitsvorsorge [] Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde ein entscheidender Durchbruch zur Weiterentwicklung der sozi...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Druckerei Hachenburg GmbH, Hachenburg
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 11.1970
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/432EED27-34FC-46CD-A70A-113B0A202C99
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Mehr soziale Gerechtigkeit [] Die Bundesregierung hält Wort: Soziale Krankenversicherung erheblich verbessert. [] Mehr Gesundheitsvorsorge [] Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde ein entscheidender Durchbruch zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung erzielt. Der Deutsche Bundestag hat folgende Neuregelungen beschlossen: [] Versicherte und ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krankheiten. Das ist für die Gesundheit von großer Bedeutung. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Der Arzt kann frei gewählt werden. [] Anspruch haben: [] - Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden; [] - Frauen vom Beginn des 30. Lebensjahres an einmal jährlich auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen; [] - Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres an einmal jährlich auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen. [] Der Anspruch auf diese Untersuchungen tritt am 1. Juli 1971 in Kraft. [] Schon vom 1. Januar 1971 an wird für alle Versicherten bei Krankenhausaufenthalt die bisherige Kürzung des Krankengeldes abgeschafft. [] Wichtig für Angestellte! [] Alle Angestellten haben vom 1. Januar 1971 an Anspruch auf einen Zuschuß des Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Wie die Pflichtversicherten haben auch die freiwillig Versicherten in der sozialen Krankenversicherung und die privat Versicherten Anspruch auf diesen Arbeitgeberanteil. [] Die Versicherungspflichtgrenze wird dynamisiert. Diese Grenze wird jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepaßt. Sie beträgt jeweils 75% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet für das Jahr 1971 eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze von bisher 1200 auf 1425 DM monatlich. [] Alle Angestellten, soweit sie nicht bereits pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, können der sozialen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Sie können sich bis zum 31. März 1971 frei entscheiden. [] Berufsanfänger, deren Monatsgehalt über 1425 DM liegt, können innerhalb von 3 Monaten freiwillig der sozialen Krankenversicherung beitreten. [] Und außerdem ... [] Auch viele Selbständige mit einem Monatseinkommen bis zu 1425 DM können freiwillig der sozialen Krankenversicherung beitreten. [] Für Rentner, die 1968 den Termin zum Beitritt zur sozialen Krankenversicherung versäumt haben, wird eine nochmalige Beitrittsfrist eröffnet, diese Frist läuft bis zum 31. März 1971. [] Bundesarbeitsminister Walter Arendt: Diese Weiterentwicklung der Krankenversicherung bringt mehr soziale Sicherheit und mehr soziale Gerechtigkeit. [] Herausgeber: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung - Referat Öffentlichkeitsarbeit - Bonn, November 1970 - Druck: Druckerei Hachenburg GmbH, Hachenburg
Published:11.1970