Zur Remilitarisierung

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Zur Remilitarisierung [] 1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik läßt eine Wehrverfassung nicht zu. [] Das von der Bundesregierung geplante Wehrgesetz würde illegal sein. [] 2. Als der gegenwärtige Bundestag gewählt wurde, war jedermann davonüb...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bezirk Hessen-Süd, Buchdruckerei Paul Hug & Co., Wilhelmshaven
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 04.05.1952
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/36B0F136-5631-4D2C-9289-FAD9EE3B9BA1
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Zur Remilitarisierung [] 1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik läßt eine Wehrverfassung nicht zu. [] Das von der Bundesregierung geplante Wehrgesetz würde illegal sein. [] 2. Als der gegenwärtige Bundestag gewählt wurde, war jedermann davonüberzeugt, daß dieses Parlament nichts mit militärischen Fragen zu tun haben würde. [] Es fehlt diesem Bundestag daher moralisch die Berechtigung und der politische Auftrag zur Schaffung einer Wehrverfassung. [] 3. Darum fordert die SPD [] vor jeder Entscheidung der Bundesrepublik über einen militärischen Verteidigungsbeitrag [] Neuwahlen [] Ohne Neuwahlen wird dem Volke das Recht verweigert, in entscheidender Schicksalsstunde seinen Willen zu äußern. [] 4. Unter den derzeitigen militärischen, politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen würde die geforderte Beteiligung Deutschlands an einer europäischen Armee nicht höhere Sicherheit, sondern erhöhte Gefährdung unseres Landes bringen. [] 5. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands lehnt daher die militärischen Pläne der Bundesregierung ab. [] Das Schicksal Deiner Gemeinde und die Zukunft Deutschlands liegen in Deiner Hand, deshalb wähle um 4. Mai 1952 [] Liste 1 [] (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) [] Herausgeber: SPD-Bezirk Hessen-Süd [] Druck: Buchdruckerei Paul Hug & Co, Wilhelmshaven)
Published:04.05.1952