Höhere Renten Soziale Sicherung

Höhere Renten Soziale Sicherung<NZ>Der erste Schritt zur Sozialreform<NZ>Die Sozialdemokratische Partei Deutschlunds hot den ersten Schritt zu einer umfassenden, Sozialreform getan. Sie hat um 17. April 1956 den Entwurf eines Gesetzes Über die Rentenversic...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bundesvorstand, Druckhaus Deutz
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 17.04.1956
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/611A9BBC-4232-40FE-9339-651388C97188
Description
Summary:Höhere Renten Soziale Sicherung<NZ>Der erste Schritt zur Sozialreform<NZ>Die Sozialdemokratische Partei Deutschlunds hot den ersten Schritt zu einer umfassenden, Sozialreform getan. Sie hat um 17. April 1956 den Entwurf eines Gesetzes Über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten im Deutschen Bundestag eingebracht. Die SPD hat dieses Gesetz entworfen, weil die Bundesregierung trotz jahrelanger Versprechungen weder eine umfassende Sozialreform noch die versprochene Neureglung der Rentenversicherung zustande gebracht hat. Die Bundesregierung hat bis zur Stunde nur einen Entwurf vorgelegt der lückenhaft ist und noch nicht einmal für eine Vorlage im Bundestag ausreicht. Der Gesetzentwurf der Sozialdemokratie sieht vor: Alle Arbeiter und Angestellten sollen rentenversichert sein. Die unbedingte Altersgrenze soll für Männer mit 65 Jahren, für Frauen und Arbeitnehmer in besonders die Gesundheit gefährdenden Berufen mit 60 Jahren festgesetzt werden. Die Altersrente soll 75 vH des durchschnittlichen Lohnes oder Gehaltes betragen. Bei Berufsunfähigkeit vor Erreichung der Altersgrenze beträgt die Rente mindestens 50 vH des durchschnittlichen Lohnes oder Gehaltes. Bei Vollberufsunfähigkeit soll die Rente mindestens 66 2/3 vH des durchschnittlichen Lohnes oder Gehaltes betragen. Bei allen Renten sollen leiten der Arbeitslosigkeit, des Kriegsdienstes, der Krankheit und auch der Schul- und Berufsausbildung voll berücksichtigt werden. Witwenrenten sollen grundsätzlich in Höhe von 60 vH der Rente des Versicherten gezahlt werden. Das gleiche gilt für Witwerrenten, wenn die Frau, z. B. wegen Krankheit des Mannes, den Lebensunterhalt der Familie Überwiegend bestritten hat. Bei Wiederverheiratung der Witwe sollen Abfindungen in Höhe des 4- bis 6fachen Betrages der Jahresrente gezahlt werden. Die Waisenrenten sollen für Halbwaisen 12 vH, für Vollwaisen 20 vH der Rente des Versicherten ausmachen. Elternrenten sollen in Höhe, der Witwenrente gezahlt werden, wenn der Verstorbene die Eltern Überwiegend unterhalten hat und keinen Ehegatten hinterläßt. Alle Renten sollen automatisch an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepaßt werden. Jeder Rentner soll spätestens zwei Monate noch Antragseingang seine Rente erhalten. Bei Verzögerung erhält er Verzugszinsen. Jeder Versicherte, auch Rentner, deren Ehefrauen und Kinder, soll Rechtsanspruch auf Heilverfahren haben. Jeder Gesundheitsgefährdete und Berufsunfähige soll einen Rechtsanspruch auf berufliche Wiedereingliederung haben. Alle Vorschriften über Kürzungen von Renten sollen aufgehoben und jeder durch Beiträge erworbene Rentenanspruch soll uneingeschränkt erfüllt werden. Mit der Rentenerhöhung ist für den Versicherten keine Beitragserhöhung verbunden. Die Finanzierung des SPD-Gesetzentwurfes ist gesichert. Für die Leistungsverbesserungen werden die Überschüsse der Rentenversicherung herangezogen. Außerdem wird ein Beitragssatz von 1 vH von der Arbeitslosenversicherung übertragen. Als Ersatz für die Milliardenwerte, die durch Krieg und Währungsumstellung der Rentenversicherung verlorengegangen sind, hat der Bund sich wie bisher mit 40 vH an den Rentenausgaben zu beteiligen. Die komplizierten Vorschriften über die Anwartschaft sollen beseitigt werden. In Zukunft kann jeder freiwillig weiterkleben. Kein bisher geleisteter Beitrag soll verlorengehen. Abgelehnte Ansprüche wegen der Nichterhaltung der Anwartschaft leben wieder auf. Die Neuregelung der Rentenversicherung soll um 1. Juli, spätestens um 1. Oktober 1956 in Kraft treten, damit die Rentner, Witwen und Waisen nicht wieder mit Sorge dem kommenden Winter entgegensehen. Seit mehr als 3 Jahren verspricht die CDU/CSU-Bundesregierung den Rentnern, Witwen und Waisen eine Verbesserung der Renten, ohne eine Verwirklichung durchzuführen. Die Sozialdemokratie dagegen hat mit dieser Gesetzesvorlage den ersten Schritt zu einer umfassenden Sozialreform getan. Mit diesem Entwurf soll das Durcheinander von 16 verschiedenen Gesetzen mit rund 1000 Paragraphen beseitigt werden. Es liegt nunmehr an den Abgeordneten der Regierungsparteien, daß sie dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen, damit den Rentnern, Invaliden, den Witwen und Waisen rasch und gründlich geholfen wird. SPD<NZ>Herausgeber: Vortsand der SPD Bonn. Druck: DRUCKHAUS DEUTZ
Published:17.04.1956