Der Mensch hat ein Recht* auf Schutz gegen Lärm. *§ 15 Schutz gegen Lärm... IGM

Bemerkungen: Aus schwarzem Rahmen ist als Kopfleiste der zweizeilige Schriftzug "Der Mensch hat ein Recht* auf Schutz gegen Lärm" auskopiert. Im Rahmen farbige Fotomontage - ein vertikal in Streifen geschnittenes und versetzt wieder zusammengefügtes Portrait - eines Arbeiters mit gelbem Sc...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1978
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/655BB45E-E885-4B24-823D-7A23C396CBF8
Description
Summary:Bemerkungen: Aus schwarzem Rahmen ist als Kopfleiste der zweizeilige Schriftzug "Der Mensch hat ein Recht* auf Schutz gegen Lärm" auskopiert. Im Rahmen farbige Fotomontage - ein vertikal in Streifen geschnittenes und versetzt wieder zusammengefügtes Portrait - eines Arbeiters mit gelbem Schutzhelm in blaukariertem Hemd, der sich mit beiden Händen die Ohren zuhält. Aus der Fotomontage oben auskopiert zweispaltiger Text, und zwar der Wortlaut von § 15, Abs. 1 und 2, der Arbeitsstättenverordnung.
Published:1978