Zu den am 17. April 1919 veröffentlichten Streikausnahmen sind laut Beschluß der Betriebsräte folgende Betriebe und Anstalten neu hinzugekommen: Der Straßenbahnbetrieb ... Für sämtliche Befreiungen muß unbedingt Ausweis der Streikleitung vorhanden sein. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß in zweifelhaften Fällen die Streikleitung entscheidet

Bemerkungen: schwarze Schrift auf weißem Grund; über und unter dem Text zwei schwarze Streifen

Bibliographic Details
Main Authors: Vollzugsausschuss der Betriebsräte, Knorr & Hirth, München
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 18.04.1919
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/9496D4DA-4FBC-428E-87F1-F55D530F684E
Description
Summary:Bemerkungen: schwarze Schrift auf weißem Grund; über und unter dem Text zwei schwarze Streifen
Published:18.04.1919