An der "Christlichen Gemeinschaftsschule" ist die religiöse Erziehung gesichert

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; An der "Christlichen Gemeinschaftsschule" ist die religiöse Erziehung gesichert [] Der christliche Charakter der gemeinsamen Unterrichtung und Erziehung wird durch das Volksbegehren "Christliche Gemeinschaftsschule" in Bay...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Steeger, Bayreuth
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 10.1967
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/9708F19D-A42E-4765-8AD1-E079198ACF33
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; An der "Christlichen Gemeinschaftsschule" ist die religiöse Erziehung gesichert [] Der christliche Charakter der gemeinsamen Unterrichtung und Erziehung wird durch das Volksbegehren "Christliche Gemeinschaftsschule" in Bayern in der Bayerischen Verfassung verankert Das ist die denkbar höchste rechtliche Absicherung, weil zu jeder Änderung des christlichen Schulcharakters ein erneuter Volksentscheid notwendig wäre. [] Wie bisher [] werden Unterricht und Erziehung noch den den christlichen Bekenntnis in gemeinsamen Grundsätzen gestaltet; [] wird der Religionsunterricht getrennt nach Konfessionen erteilt. Er ist ordentliches Lehrfach und wird nur von Lehrern, Geistlichen und Katecheten erteilt, die einen Auftrag bzw. die Zustimmung der betreffenden Religionsgemeinschaften haben. Die Richtlinien für den Religionsunterricht werden von den Religionsgemeinschaften festgelegt; [] wird im allgemeinen Unterricht (außerhalb des Religionsunterrichts) die geistige, kulturelle, historische und staatspolitische Bedeutung der christlichen Kirchen in den dafür geeigneten Fächern, also insbesondere im Deutsch-, Geschichts- und Sozialkundeunterricht gewürdigt und berücksichtigt; [] werden die Kinder nach christlich-ethischen Grundsätzen erzogen; [] wird an der christlichen Gemeinschaftsschule gebetet; [] bleiben Kreuze und andere christliche Symbole und Darstellungen in den Klassenzimmern. [] - Einzeichnungslisten liegen vom 3. bis 30. Oktober 1967 in allen Gemeinden oder Stadtbezirken auf. [] - Die Eintragungstellen [!] [Eintragungsstellen] werden örtlich bekanntgegeben. [] - Achtung: Zur Einzeichnung den Personalausweis nicht vergessen! [] Verantwortlich Heinz Göhler, München 2, Oberanger 38
Published:10.1967