Der Mensch hat ein Recht* auf Wasser, Handtuch und Seife. *§ 35 Waschräume. Waschgelegenheiten... IGM

Bemerkungen: Aus rotem Rahmen ist als Kopfleiste der zweizeilige Schriftzug "Der Mensch hat ein Recht* auf Wasser, Handtuch und Seife" auskopiert. Im Rahmen farbiges Foto, das einen hockenden Arbeiter in blauem Overall und blaukariertem Hemd mit gelbem Schutzhelm zeigt, der sich über einem...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1979
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/963E7C6D-9DC7-4D8A-B496-8B40B0E742B0
Description
Summary:Bemerkungen: Aus rotem Rahmen ist als Kopfleiste der zweizeilige Schriftzug "Der Mensch hat ein Recht* auf Wasser, Handtuch und Seife" auskopiert. Im Rahmen farbiges Foto, das einen hockenden Arbeiter in blauem Overall und blaukariertem Hemd mit gelbem Schutzhelm zeigt, der sich über einem alten Eimer die Hände wäscht. Aus dem Foto oben rechtsbündig auskopiert 21-zeiliger Schriftzug, und zwar der Wortlaut von § 35, Abs. 1 und 3, der Arbeitsstättenverordnung.
Published:1979