§ 218 [...] Die Grünen: Strafrecht verhindert keine Abtreibung. Für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Farbe bekennen. Die Grünen

Bemerkungen: Unbedruckter Hintergrund; in Kopfzeile "§ 218" durch Schriftgröße hervorgehoben und mit grünem Balken überstrichen; links darunter Felder in schwarz, rot, gelb und grün mit auskopiertem "CDU" bzw. schwarz überdruckten Parteikürzeln "SPD", "FDP", &...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Die Grünen, Bundesgeschäftsstelle
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 25.01.1987
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/343D0102-FF9F-4275-92A3-00DC7AC673EE
Description
Summary:Bemerkungen: Unbedruckter Hintergrund; in Kopfzeile "§ 218" durch Schriftgröße hervorgehoben und mit grünem Balken überstrichen; links darunter Felder in schwarz, rot, gelb und grün mit auskopiertem "CDU" bzw. schwarz überdruckten Parteikürzeln "SPD", "FDP", "Die Grünen" mit jeweils rechts danebenstehenden behaupteten politischen Orientierungen der Parteien zur Reform des Paragraphen 218, wobei Position der Grünen durch Schriftgröße und Fettdruck hervorgehoben ist; unten grünes Feld in Form einanderüberlappender Pinselstriche mit auskopiertem "Farbe bekennen", darunter "Die Grünen" und Grünen-Signet.
Published:25.01.1987