Rentner!

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Rentner! [] Bei Übernahme der Regierung hat Bundeskanzler Dr. Adenauer am 20. September 1949 folgendes erklärt: [] "Der oberste Leitstern unserer gesamten Arbeit wird die Linderung der sozialen Not und das Streben nach sozialer Gerechtig...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bundesvorstand
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 06.09.1953
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/DBB19434-DE29-4CF5-AAC8-F4922D037D43
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Rentner! [] Bei Übernahme der Regierung hat Bundeskanzler Dr. Adenauer am 20. September 1949 folgendes erklärt: [] "Der oberste Leitstern unserer gesamten Arbeit wird die Linderung der sozialen Not und das Streben nach sozialer Gerechtigkeit sein." [] Dieses Versprechen wurde nicht gehalten [] Selbst die bescheidensten Verbesserungen der Leistungen für Rentner erfolgten nicht auf Initiative der Regierung und Ihrer Parteien, sondern auf Grund von Anträgen der SPD. [] Hier sind die Beweise! [] 1. [] Am 29. Juli 1950 ersuchte die SPD die Regierung, dem Bundestag bis spätestens Mitte September 1950 ein Gesetz über die Anpassung der Renten an die gestiegenen Preise vorzulegen. Die Mehrheit des Bundestages überwies diesen Antrag der Regierung als Material, aber praktisch geschah nichts. [] Am 13. Februar 1951 erinnerte die SPD die Bundesregierung durch eine Große Anfrage dringend an die Vorlage des Gesetzentwurfs über die Erhöhung der Renten. [] Am 26. April 1951 beantragte die SPD ein drittes Mal die Erhöhung der Renten, und zwar um 25 Prozent. [] Erst ein Jahr nach dem SPD-Antrag auf Erhöhung der Renten wurde endlich am 11. Juli 1951 das Rentenzulagegesetz angenommen. Aber die Erhöhung aller Renten um 25 Prozent blieb aus, denn zu den Mindestrenten wurde keine oder nur eine geringe Zulage gezahlt. Über zwei Millionen Rentner, insbesondere Witwen und Waisen, haben nicht die volle Zulage erhalten. Gegenteilige Behauptungen der Regierungsparteien sind unwahr. [] 2. [] Am 27. 9. 1951 hat die SPD im Bundestag beantragt, umgehend einen Gesetzentwurf über eine 25prozentige Erhöhung aller Unfallrenten mit Wirkung vom 1. Juni 1951 vorzulegen. Dieses Gesetz wurde erst am 12. März 1952 vom Bundestag verabschiedet. Dabei haben die Regierungsparteien aber Sonderbestimmungen für Unfallrentner mit einer Rente von unter 50 Prozent getroffen. Deshalb erhalten 350000 Unfallrentner, das ist die überwiegende Mehrzahl aller Unfallrentner keine Zulage. [] 3. [] Am 16.10.1951 verlangte die SPD im Bundestag die Beseitigung der Rentenkürzungen beim Zusammentreffen von zwei verschiedenen Renten (z. B. Versichertenrente und Witwenrente oder Unfallrente). Diesen Antrag haben die Regierungsparteien viele Monate verschleppt. Erst am 26. 6. 1952 kam der SPD-Antrag zur Abstimmung. Die Kürzungsbestimmungen wurden aber nicht, wie die SPD forderte beseitigt, sondern nur teilweise gemildert. [] 4. [] Am 22.10.1952 beantragte die SPD die Gewährung von Zulagen zu allen Renten, und zwar monatlich für [] Versicherte 15,- DM [] Witwen 12,- DM [] Waisen 6,- DM [] Auch diesmal sträubten sich die Regierungsparteien gegen eine bescheidene Verbesserung. Am 11. Dezember 1952 wurde eine Rentenerhöhung von monatlich nur 5 DM für Versicherte, 4 DM für Witwen und 2 DM für Waisen beschlossen. Gleichzeitig setzte aber die Bundesregierung die Zuschüsse zur Brotverbilligung um 300 Millionen DM herab. [] Leistungsverschlechterungen drohen! [] Am 26. 2. 1953 haben die Regierungsparteien die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur "Neuordnung der Krankenversicherung der Rentner" beschlossen. Punkt 1 dieser Forderung der Regierungsparteien lautet: [] "Die Krankenversicherung schutzbedürftiger Rentner wird von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt." [] Nach dem Willen der Regierungsparteien sollen also die Leistungen der Rentnerkrankenversicherung künftig nur schutzbedürftigen Rentnern gewährt werden. Jeder Rentner weiß, daß dies eine gewaltige Verschlechterung der Rentnerkrankenversicherung bedeutet. Der SPD-Antrag vom 26. Februar 1952, die Leistungen der Rentnerkrankenversicherung z. B. durch Gewährung von Zuschüssen zum Zahnersatz zu verbessern, wurde von den Regierungsparteien abgelehnt. [] Angeblich ist für die von der SPD beantragten Leistungsverbesserungen kein Geld vorhanden. Das stimmt nicht. Die Regierungsparteien haben noch am 29. Juli 1953 im Bundestag beschlossen, der Rentenversicherung in diesem Jahre 555 Millionen DM Bargeld zu entziehen. Hierfür sollen Schuldbuchforderungen, also Zwangsanleihen, gewährt werden. [] Das beweist: [] Die Regierungsparteien haben die Lebensrechte der Rentner zu wenig berücksichtigt. [] Die SPD ist stets mit großem Nachdruck für die Rentner eingetreten. [] Die Sozialdemokraten [] kämpfen immer für soziale Gerechtigkeit [] Herausgeber: Vorstand der SPD, Bonn
Published:06.09.1953